Allgemeine Geschäftsbedingungen für Führungen der TI Wachenheim

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Führungen der TI Wachenheim

1.Allgemeines

1.1. Öffentliche Führungen sind Führungen für Individualgäste, die von der TI Wachenheim zu festen Terminen und Zeiten angeboten werden und ohne bzw. mit entsprechender Vorausbuchung gebucht werden können (Einzelticketverkauf).

1.2.Gruppenführungen sind Führungen, die für private Gruppen und gewerbliche Auftraggeber aufgrund eines entsprechenden vorherigen verbindlichen Buchungsantrags des Anmelders bzw. Auftraggebers und einer Buchungsbestätigung durch das Buchungssystem der TI Wachenheim durchgeführt werden.

2. Anmeldung

2.1. Eine mündliche, telefonische wie schriftliche Anmeldung (Brief, E-Mail, Fax, Online-Kontaktformular, Nutzung des Buchungssystem) stellt einen verbindlichen Antrag zur Buchung der Stadtführung dar.

2.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Auftraggeber auch für alle in der Anmeldung nicht aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Auftraggeber versichert, für die mit angemeldeten Teilnehmern bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch für die übrigen Teilnehmer diese Vertragsbedingungen an. Den Auftraggeber trifft die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.

2.3. Der Eingang eines verbindlichen Buchungsantrags bei der TI Wachenheim begründet keinen Anspruch des Auftraggebers auf das Zustandekommen einer Führung. Die TI Wachenheim ist auch als Vertreter der Kooperationspartner vielmehr frei in ihrer Entscheidung, den verbindlichen Buchungsantrag des Auftraggebers anzunehmen oder nicht. Die TI Wachenheim übernimmt mit der Annahme des verbindlichen Buchungsantrags keine Garantie, dass tatsächlich eine Führung entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers vermittelt werden kann.

2.4. Anmeldung zu Gruppenführungen: Für die TI Wachenheim wird der Vertrag für Gästeführungen erst nach Zahlungseingang verbindlich. Eine Eingangs- oder Bearbeitungsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar! Bei Gruppenführungen – ausgenommen sehr kurzfristige Buchungen – erhält der Auftraggeber die Buchungsbestätigung per Mail über das Buchungssystem.

2.5. Buchungsbestätigungen für öffentliche Führungen bedürfen keiner bestimmten Form. Bei bestimmten öffentlichen Führungen sind Tickets nur im Vorverkauf erhältlich.

3. Leistungsumfang

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich bei Gruppenführungen aus der Buchungsbestätigung, bei öffentlichen Führungen aus der Leistungsbeschreibung im Buchungssystem. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bei Gruppenführungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit der TI Wachenheim, für die aus Beweisgründen dringend die schriftliche Form empfohlen wird.

3.2. Die Durchführung der Führung ist nicht an einen bestimmten Gästeführer gebunden. Die Auswahl des jeweiligen Gästeführers obliegt der TI Wachenheim. Die TI Wachenheim hat in jedem Fall das Recht, den Gästeführer wegen eines zwingenden Verhinderungsgrundes, z.B. Krankheit, durch einen anderen geeigneten Gästeführer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber zu ersetzen. Dies gilt auch für Führungen, für die ein spezieller Gästeführer benannt oder vereinbart wurde.

3.3. Die Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben und können geringfügig variieren.

3.4. Die vereinbarten Führungen (öffentliche Führungen und gebuchte Führungen) finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Ein kostenloser Rücktritt wegen (zu erwartendem) schlechtem Wetter ist demnach ausgeschlossen. Sollten die Witterungsverhältnisse jedoch bei Führungsbeginn objektiv eine Gefahr für Körper und Gesundheit der Teilnehmer an der Führung bedeuten, so bleibt es dem Auftraggeber entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch der TI Wachenheim vorbehalten die Führung abzusagen. Bei Absage wird die TI Wachenheim mit dem Auftraggeber nach Absprache einen Ersatztermin vereinbaren. Im Falle einer Absage durch die TI Wachenheim bestehen keine Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von anderweitigen Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten seitens der Vertragspartner.

4. Bezahlung

4.1. Bei öffentlichen Führungen ohne Voranmeldung können Tickets auch noch kurzfristig über das Buchungssystem, in der Tourist Information oder beim Gästeführer erworben werden. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Bezahlung fürgebuchte Führungen im Allgemeinen über den Zahlungslink des Buchungssystems innerhalb von 10 Tagen auf das Konto der TI Wachenheim.

4.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Informationsmaterialien wie Stadtpläne, Prospekte und Kosten von Führungen innerhalb von dem im Rahmen der Gästeführung besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Führung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.

5. Umbuchungen/Stornierung

5.1. Umbuchung und Stornierung von Gruppenführungen

5.1.1. Umbuchung: Die TI Wachenheim weist ausdrücklich darauf hin, dass kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Umbuchungen von Gruppenführungen besteht. Auf Anfrage nimmt die TI Wachenheim in Ausnahmefällen, sofern möglich und für die TI Wachenheim durchführbar, eine Abänderung der Buchungsbestätigung (Umbuchung) bis 15 Tage vor Führungsbeginn vor. Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen hinsichtlich des Termins der Führung, der Uhrzeit, des Ausgangs- bzw. Abfahrtortes und des Zielortes der Führung. Sofern eine Umbuchung möglich ist, kann die TI Wachenheim für die Durchführung ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15 € pro Umbuchungsvorgang erheben. Ab 14 Tage vor Führungsbeginn ist grundsätzlich keine Umbuchung mehr möglich, sondern nur eine Stornierung bzw. Kündigung des Vertrags gemäß dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung.

5.1.2. Stornierung: Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Hierfür verlangt die TI Wachenheim jedoch eine Entschädigung für die entstandenen Aufwendungen entsprechend der untenstehenden Aufstellung. Der Rücktritt bzw. die Stornierung muss der TI Wachenheim schriftlich vorliegen. Eine kostenfreie Stornierung von Gruppenführungen ist nur bis 29 Tage vor Führungsbeginn möglich. Bereits von der TI Wachenheim geleistete Vorabzahlungen an Dritte sind grundsätzlich vollständig vom Auftraggeber zu bezahlen.

5.1.3. Die Stornierung und Kündigungserklärung des Auftraggebers muss ausschließlich bei der Tourist- Information und innerhalb der Geschäftszeiten eingehen. Bei Nichtanreise oder Nichtantritt der Führung ohne Kündigung des Vertrages bzw. Stornierung muss die vereinbarte Vergütung trotzdem bezahlt werden, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Führung besteht. Dem Auftraggeber werden bei Stornierung einer Gruppenführung folgende Kosten in Rechnung gestellt: Bereits von der TI Wachenheim geleistete Vorabzahlung an Dritte: Ab Tag der Buchung: 100% der bereits geleisteten Vorabzahlung Gruppenführungen, exklusiv bereits geleisteter Vorabzahlungen der TI Wachenheim an Dritte: Stornierungen ab 28 Tage bis 8 Tage vor Führungstermin: 20% des GesamtpreisesStornierungen ab 7 Tage bis 3 Tage vor Führungstermin: 50% des Gesamtpreises Stornierungen ab 2 Tage vor Führungstermin oder bei Nichterscheinen ohne Absage: 100% des Gesamtpreises

5.1.4. Die von der TI Wachenheim bestätigte Teilnehmerzahl bei Gruppenführungen ist verbindlich. Eine kurzfristige Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Rücksprache möglich.

5.2. Umbuchung und Stornierung von öffentlichen Führungen:

5.2.1. Bei öffentlichen Führungen ist die Möglichkeit der Umbuchung sowie ein Kündigungs- und Rücktrittsrecht seitens des Gastes grundsätzlich ausgeschlossen.

5.2.2. Ist für eine öffentliche Führung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben und wird diese nicht erreicht, kann die TI Wachenheim die öffentliche Führung absagen. Die TI Wachenheim wird die Teilnehmer in diesem Fall sofort informieren, sobald feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und die Führung nicht durchgeführt werden kann. Im Falle einer Absage hat der Teilnehmer das Recht, an der gleichen Führung zu einem anderen Zeitpunkt teilzunehmen. Wünscht der Teilnehmer das nicht, wird der gezahlte Peis der Führung zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche an die TI Wachenheim, insbesondere bezüglich der Kosten einer An- und Abreise, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Führungszeiten, Pflichten des Gastes bzw. des Auftraggebers

6.1. Öffentliche Führungen werden generell zu den vereinbarten Zeiten durchgeführt. Auch aus unverschuldeten Gründen, welche die Teilnehmer am pünktlichen Erscheinen hindern, z.B. Verspätung der Bahn, kann die öffentliche Führung leider nicht verschoben oder auf die sich verspäteten Teilnehmer gewartet werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückgabe der Erstattung der Tickets.

6.2. Bei Gruppenführungen empfiehlt die TI Wachenheim grundsätzlich, bereits mit dem verbindlichen Buchungsantrag eine Mobilfunknummer des Auftraggebers bzw. eines beauftragten Teilnehmers anzugeben, unter der der Gästeführer Kontakt mit dem Auftraggeber aufnehmen kann. Sollte/n sich die Gruppe oder Teilnehmer der Führung verspäten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Verspätung der Tourist Information oder dem Stadtführer spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens anzugeben. Sollten durch die Verspätung Folgeführungen oder anderweitig zwingende Termine der TI Wachenheim bzw. des Gästeführers nicht eingehalten werden können, darf die TI Wachenheim bzw. der Gästeführer die Verschiebung ablehnen. Verspätungen bzw. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen die TI Wachenheim bzw. den Gästeführer generell zur Absage der Führung zu den vereinbarten Vergütungsbedingungen in Ziffer 5.1.3. Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese unverzüglich gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn ist die Gruppe bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs oder einer Kündigung kein Anspruch auf Rückerstattung besteht.

7. Haftung

7.1. Die TI Wachenheim haftet nicht für Leistungen, Leistungsmängel, Personen- oder Sachschäden bei lediglich vermittelten Führungen oder von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen einer Führung besucht werden.

7.2. Der Teilnehmer einer Führung, welche durch die TI Wachenheim veranstaltet wird, verzichtet auf eigene Haftungsansprüche gegen die TI Wachenheim, soweit der Schaden nicht von der TI Wachenheim vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

8. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Die TI Wachenheim ist berechtigt, Daten an Kooperationspartner weiterzugeben, welche die jeweilige Leistung durchführen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung der TI Wachenheim zu entnehmen.

9. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.2. Soweit sich aus dem Vertrag mit der TI Wachenheim nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der TI Wachenheim. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt insbesondere für Gäste bzw. Auftraggeber, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in einem Land der Europäischen Union oder der Schweiz haben.

9.3. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist der Gerichtsstand ausschließlich der Geschäftssitz der TI Wachenheim. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Gast bzw. der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat, aber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt.